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Fahrtkosten-Rechner für Handwerker

Anfahrtskosten je Auftrag eingeben – die Summe wird automatisch berechnet. Als PDF drucken und der Rechnung beilegen. Kein Login, kostenlos.

Betrieb & Zeitraum

Einstellungen

€ / km Standard 0,30 € entspricht der steuerlich anerkannten Pkw-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG). Kunden-Satz gemäß Auftragsvereinbarung anpassen.

Aufträge & Fahrten

Datum Kunde / Auftragsort km Hin Rück­fahrt km Ges. Betrag

Zusammenfassung

Anzahl Fahrten 0
Gesamtstrecke 0 km
Gesamte Fahrtkosten 0,00 €

Bestätigung

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Dieser Rechner ist ein Hilfsmittel zur Kostenschätzung. Der Abrechnungssatz mit dem Auftraggeber wird vertraglich vereinbart; kein vorgegebener Satz ist gesetzlich vorgeschrieben. Die steuerliche Pkw-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG) beträgt 0,30 €/km für betrieblich genutzte Privatfahrzeuge. Kein Ersatz für steuerliche oder rechtliche Beratung.

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Häufige Fragen zum Fahrtkosten-Rechner

Welchen Satz kann ich meinem Kunden für Fahrtkosten berechnen?

Der Abrechnungssatz für Fahrtkosten ist frei verhandelbar – er ergibt sich aus dem Angebot oder dem Werkvertrag. Üblich sind 0,25–0,40 €/km. Der häufig verwendete Satz von 0,30 €/km orientiert sich an der steuerlich anerkannten Pkw-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG), die Selbständige für betriebliche Fahrten mit einem Privatfahrzeug ansetzen dürfen. Haben Sie ein Betriebsfahrzeug, können stattdessen die tatsächlichen Kosten angesetzt werden.

Muss ich Anfahrtskosten separat auf der Rechnung ausweisen?

Ja – wenn Sie Fahrtkosten gesondert berechnen, sollten diese als eigene Position auf der Rechnung erscheinen (Anzahl km × Satz je km oder Pauschale). Das schafft Transparenz und beugt Rückfragen vor. Bei Regieleistungen (Abrechnung nach Aufwand) ist ein Nachweis der gefahrenen km sinnvoll – zum Beispiel als Anhang dieser Auswertung.

Darf ich Fahrtkosten und Stunden auf derselben Rechnung abrechnen?

Ja – Regieleistungen (Arbeitsstunden) und Fahrtkosten können auf einer Rechnung stehen. Üblich ist eine klare Positionsliste: zuerst die Arbeitsposition (Stunden × Stundensatz), dann Fahrtkosten (km × km-Satz) und ggf. Material. So bleibt die Rechnung prüfbar und entspricht der VOB/B-Praxis bei Bauleistungen.

Wie lange muss ich Fahrtenbuch / Fahrtkostennachweise aufbewahren?

Fahrtkostennachweise, die als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, unterliegen der steuerlichen Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren (§ 147 Abs. 1 AO). Sind sie Teil von Ausgangsrechnungen, gilt ebenfalls die 10-Jahres-Frist. Empfehlung: Ausdrucke zusammen mit den zugehörigen Rechnungen abheften.

Kostet der Fahrtkosten-Rechner etwas?

Nein – der Rechner ist kostenlos und läuft vollständig im Browser. Kein Login, keine Installation, keine Daten werden gespeichert. Einfach Fahrten eintragen, Summe ablesen, als PDF drucken.