Kostenvoranschlag Generator
für Handwerker – kostenlos

Positionen eingeben, Preise kalkulieren, direkt ausdrucken. Kein Login, keine Software, §650 BGB Hinweis inklusive.

📋 Betrieb & Kunde

🔧 Positionen

Position / Beschreibung Menge Einheit EP (€) Gesamt
Nettobetrag 0,00 €
MwSt. 0,00 €
Gesamtbetrag brutto 0,00 €

📌 Hinweis & Gültigkeit

⚠️ §650 BGB – Kostenvoranschlag: Dieser Kostenvoranschlag ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Preisgarantie vereinbart wurde. Sollten die tatsächlichen Kosten den Voranschlag wesentlich überschreiten, werden wir Sie unverzüglich informieren. (Gesetzliche Regelung: §650 BGB Werkvertrag.)

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Häufige Fragen zum Kostenvoranschlag

Ist ein Kostenvoranschlag für Handwerker rechtlich bindend?
Nein. Nach §650 BGB ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich nicht bindend, es sei denn, der Handwerker hat ausdrücklich eine Preisgarantie übernommen. Überschreiten die tatsächlichen Kosten den Voranschlag wesentlich, muss der Handwerker den Auftraggeber sofort informieren; der Auftraggeber hat dann ein Kündigungsrecht (§648 BGB).
Was muss ein Kostenvoranschlag enthalten?
Mindestinhalt: Name/Anschrift des Betriebs und des Auftraggebers, Datum, Leistungsbeschreibung mit Positionen (Arbeit + Material), Mengen und Einheitspreise, Nettobetrag, MwSt., Bruttobetrag sowie den §650 BGB-Hinweis zur Unverbindlichkeit. Optional: Gültigkeitsdauer, Zahlungsbedingungen, Ausführungszeitraum.
Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Festpreisangebot?
Ein Festpreisangebot ist rechtlich bindend – nimmt der Auftraggeber an, entsteht ein Vertrag zum genannten Preis. Ein Kostenvoranschlag nach §650 BGB ist eine unverbindliche Schätzung; der Endpreis kann abweichen. Im Alltag werden beide Begriffe vermischt, rechtlich ist der Unterschied aber erheblich.
Darf ich für den Kostenvoranschlag eine Aufwandspauschale berechnen?
Ja. Ein Kostenvoranschlag ist nach §650 BGB nur dann vergütungspflichtig, wenn dies vorab vereinbart wurde. Viele Handwerker stellen eine Aufwandspauschale für Besichtigung oder Angebotsaufwand in Rechnung – das ist zulässig, solange es dem Kunden vorher kommuniziert wird.
Kann ich diesen Kostenvoranschlag als PDF speichern?
Ja. Nach dem Ausfüllen einfach Drucken (Strg+P / Cmd+P) und im Druck-Dialog "Als PDF speichern" auswählen. Das Formular wird dann ohne Navigationselemente als sauberes Dokument exportiert.