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AUSSTELLER (Handwerker / Betrieb)
EMPFÄNGER (Kunde)
QUITTUNGSDETAILS
BETRAG
⚠️ Keine Rechts- oder Steuerberatung. Diese Quittung ist eine Vorlage. Bitte prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob sie Ihren Anforderungen entspricht (insb. bei Beträgen über 250 € brutto, Kleinunternehmer §19 UStG, Kassensicherungsverordnung KassenSichV).
❓ Häufige Fragen zur Quittung
Was muss auf einer Quittung für Handwerker stehen?
Eine Quittung als Zahlungsbestätigung braucht mindestens: Datum der Zahlung, Name und Anschrift des Ausstellers (Handwerker/Betrieb), Betrag in Zahlen und Buchstaben, Leistungsbeschreibung, Zahlungsart (bar/Überweisung/EC) und idealerweise eine laufende Quittungsnummer. Bei Beträgen über 250 € brutto ist die Steuernummer oder USt-ID Pflicht (§14 Abs. 4 UStG vereinfachte Kleinbetragsrechnung). Quittierende Unterschrift empfiehlt sich für Rechtssicherheit.
Wie lange muss ein Handwerker Quittungen aufbewahren?
Quittungen und Zahlungsbelege unterliegen der steuerlichen Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren (§ 147 AO, GoBD). Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg erstellt wurde. Tipp: Thermopapier-Quittungen verblassen — lieber als Scan oder PDF sichern.
Brauche ich als Handwerker eine Kassenregistrierpflicht nach KassenSichV?
Nicht grundsätzlich. Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) gilt für elektronische Registrierkassen. Handwerker, die nur gelegentlich Barzahlungen per Quittung abwickeln und keine elektronische Kasse betreiben, sind oft nicht betroffen. Bei regelmäßigen Bareinnahmen sollten Sie Ihren Steuerberater fragen. Diese Quittung ist ein manueller Zahlungsbeleg, kein Kassenbon einer Registrierkasse.
Darf eine Quittung unter 250 € ohne volle MwSt-Aufschlüsselung ausgestellt werden?
Ja. Bis 250 € brutto (Kleinbetragsrechnung §33 UStDV) reicht: Datum, Aussteller, Leistungsbeschreibung, Betrag und MwSt-Satz — die genaue Aufschlüsselung in Netto + MwSt-Betrag ist optional. Ab 250 € brutto brauchen Sie vollständige Rechnungsangaben inklusive Steuernummer oder USt-ID des Ausstellers.
Kann ich dieselbe Quittungsvorlage für EC-Karte und Überweisung verwenden?
Ja. Die Zahlungsart sollte auf der Quittung dokumentiert sein, aber das Muster ist grundsätzlich gleich. Bei Überweisung gilt der Kontoauszug selbst als Zahlungsnachweis — eine Quittung ist ergänzend. Bei EC-Karte und Barzahlung ist die Quittung der Hauptnachweis für den Kunden.
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