Reisekosten-Rechner 2026 – Dienstreise korrekt abrechnen

Fahrkosten (0,30 €/km), Verpflegungsmehraufwand (VMA) und Übernachtung für Dienstreisen als Selbständiger, Handwerker oder Arbeitnehmer. Kein Login, kostenlos, direkt drucken.

Wichtig: Diese 0,30 €/km-Pauschale gilt für Dienstreisen – also berufliche Auswärtstätigkeiten. Die Pendlerpauschale (Fahrten zur festen Arbeitsstätte) berechnet sich anders und gilt nur in der Steuererklärung.

A · Fahrkosten – Km-Pauschale Dienstreise

km
€/km
Achtung: Diese 0,30 €/km gilt für Dienstreisen (Auswärtstätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte). Die Pendlerpauschale (Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte) gilt nur für Arbeitnehmer in der Steuererklärung und berechnet sich separat (ab 2026 dauerhaft 0,38 €/km, nur einfache Strecke). Beide Pauschalen dürfen nicht für dieselbe Fahrt angesetzt werden.

B · Verpflegungsmehraufwand (VMA) 2026

h
Oder Stunden direkt eingeben (0–24)
Frühstück gestellt
Kürzung: −5,60 € (20 % von 28 €)
Mittagessen gestellt
Kürzung: −11,20 € (40 % von 28 €)
Abendessen gestellt
Kürzung: −11,20 € (40 % von 28 €)

C · Übernachtungskosten (optional)

Bei Belegkosten: tatsächliche Kosten laut Hotelrechnung (Frühstück herausrechnen, wenn gesondert ausgewiesen). Ohne Beleg: 20 € Übernachtungspauschale (nur für Arbeitnehmer steuerlich relevant, nicht für Selbständige als Betriebsausgabe ohne Beleg).

Gesamte abrechenbare Reisekosten
0,00 €
Bitte Eingaben oben ausfüllen
Fahrkosten
0,00 €
VMA (netto)
0,00 €
Übernachtung
0,00 €

Detailaufschlüsselung

Fahrkosten
0 km × 0,30 €/km
0,00 €
VMA brutto
0,00 €
Mahlzeit-Kürzungen
−0,00 €
AG-Erstattung VMA
Wird von VMA abgezogen
−0,00 €
VMA netto
Nach Kürzungen, gedeckelt auf 0 €
0,00 €
Übernachtungskosten
0,00 €
Gesamt abrechenbare Reisekosten 0,00 €
Orientierungsrechner – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Steuerpauschalen Stand 2026 (§ 9 Abs. 4a EStG / § 4 Abs. 5 Nr. 5 und 6 EStG) — vor der Steuererklärung oder Buchung beim Steuerberater prüfen. Gesetzliche Grundlage: Amtliches Lohnsteuer-Handbuch LStH 2026, Anhang 25.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Reisekostenpauschale 2026?
0,30 €/km für Dienstreisen mit dem eigenen Pkw – unverändert seit 2020. Gilt für alle gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt). Motorräder: 0,20 €/km.
Was ist der Unterschied zwischen Dienstreise-Km-Pauschale und Pendlerpauschale?
Die Dienstreise-Km-Pauschale (0,30 €/km) gilt für alle beruflichen Auswärtstätigkeiten außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte. Die Pendlerpauschale (ab 2026 dauerhaft 0,38 €/km) gilt nur für Fahrten zum festen Arbeitsort – und nur für die einfache Strecke, nur als Werbungskosten in der Steuererklärung.
Ab wann gibt es Verpflegungsmehraufwand?
Erst ab mehr als 8 Stunden Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Bei 8–23 Stunden: 14 €. Bei 24 Stunden (voller Kalendertag): 28 €. An- und Abreisetage bei Übernachtung: je 14 €.
Wie berechne ich Reisekosten als Selbständiger / Freelancer?
Als Betriebsausgabe: 0,30 €/km Fahrkosten + VMA-Pauschalen + Belegkosten Übernachtung. Erstattet ein Auftraggeber Teile davon, kürzt das den abzugsfähigen Betrag. Dieser Rechner zeigt den Netto-Abzugsbetrag nach Erstattung.
Was passiert wenn der Auftraggeber Reisekosten erstattet?
Die AG-Erstattung wird vom VMA-Bruttobetrag abgezogen. Entsteht dabei ein negativer Wert, wird auf 0 € gedeckelt – kein Nachteil aus Über-Erstattung. Übersteigt die AG-Erstattung den zustehenden VMA deutlich, kann steuerlich ggf. ein geldwerter Vorteil entstehen – Steuerberater fragen.

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